Kleingartenverein Sommerlust e.V. - Zur Sommerlust, 04442 Zwenkau

Erneuerung Wasserleitung

Liebe Mitglieder, Pächter und Pächterinnen,

in 2026 gehen wir im dritten Jahr in Folge in die weitere Erneuerung unserer Trinkwasserleitung. In 2024 haben wir mit Gang 5 im Herbst begonnen. In 2025 folgte Gang 4, einschließlich der Gärten 94 - 99 inklusive der separaten Zuleitung zur Baude. Die Wasserleitung konnte bereits im Herbst erfolgreich aktiviert werden.

In 2026 folgt nun Gang 3 - GA. 049 - 081. Die Maßnahme wird erneut in der letzten September Woche und in der ersten Oktoberwoche stattfinden. Alle Anrainer von Gang 3 sind verpflichtet, an dieser Maßnahme teilzunehmen. Also plant hier entsprechend Urlaub, damit die Arbeiten zügig und ohne Verzögerungen umgesetzt werden können. Die Wasserleitungen werden in den Parzellen in einer 1/2 Zollleitung max. 50 cm hinter der Parzellengrenze anlanden und 2 Gärten teilen sich eine Zuleitung. Die notwendigen Schachtarbeiten sind durch die Pächter selbst vorzunehmen. Eine Verlegung der Leitung innerhalb der Parzelle obliegt ausschließlich dem Pächter/der Pächterin. 

Weitere Informationen wird es auf einer separaten Veranstaltung dazu geben. Die Einladung erhaltet Ihr per Mail oder Post - so wie euch / Ihnen die Vereinspost sonst auch zugeht.

Für Nichtanrainer kann die Baumaßnahme genutzt werden, um die jährlichen Arbeitsstunden abzuleisten.

Euer Vorstand

Austausch des Kaltwasserzählers bei abgelaufener Eichfrist.

 Bitte den Aushang an der Baude beachten.

Wie stelle ich fest, ob mein Zähler noch eine gültige Eichung hat:

Das älteste Eichjahr für 2026 ist 2020. Alle Zähler die eine Eichung von 2019 und älter haben sind auszutauschen. 

Einen geeichten (Kaltwasser-)Zähler erhalten Sie für ca. 25,00 Euro - 35 Euro im Baumarkt. Wichtig ist, dass der Zähler über eine gültige Eichung verfügt. Denn nach §12 der Eichordnung ist die Gültigkeit der Eichung befristet. Sie beträgt bei Kaltwasserzählern sechs Jahre. Gerechnet wird ab Ende des Jahres, in dem der Zähler geeicht wurde. Besitzen Sie einen Kaltwasserzähler und ist dieser z.B. im Jahr 2020 geeicht worden, endet die Gültigkeit der Eichung zum 31.12.2026. Sie müssen diesen Zähler dann durch einen mit einer gültigen Eichung im Jahr 2027 ersetzen.

Häufig erhalten Sie in den Baumärkten oder von Installateuren die Auskunft, die Eichung des Zählers würde ab Beginn des Kaufs (Kassenbon) oder Einbau gelten - das ist falsch! Entscheidend ist das Datum der Eichung. Wir bitten das zwingend zu beachten.

 

Der Vorstand